Kartellamt-Beschluss: Facebook soll seinen Datenhunger unterdrücken

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Rund eine Woche nach dem vorangegangenen Facebook-Skandal ist das soziale Netzwerk nun abermals in den Negativ-Schlagzeilen. Dieses Mal ist es das Bundeskartellamt, das das US-Unternehmen kritisiert und mit einer neuen Regulierung beeinflussen will. Facebook lehnt die Kritik allerdings ab und bekommt Unterstützung vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom).
Aufgang des Hauptgebäudes des Bundeskartellamts in Bonn
Bildquelle: Bundeskartellamt

Nach zahlreichen Datenpannen und anderen Skandalen steht Facebook aktuell wohl stärker in der Kritik als je zuvor. Beim Thema Datenschutz könnten Nutzer künftig allerdings teilweise aufatmen. Das Bundeskartellamt hat dem sozialen Netzwerk nämlich einige Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Und diese umfassen vor allem einen Punkt: die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen.

Das US-Unternehmen hat mehrere Möglichkeiten an die Daten seiner Nutzer zu kommen. Zum einen geben Facebook-Nutzer zahlreiche persönliche Daten im sozialen Netzwerk selbst preis. Diese werden selbstverständlich dem Konto beziehungsweise dem Nutzer zugeordnet. Was hingegen weniger offensichtlich ist, ist, dass auch die von den Tochterunternehmen WhatsApp und Instagram gesammelten Daten ebenfalls dem eigenen Facebook-Account zugeordnet werden. Nachdem Facebook seine laut Gerüchten bald stattfindende technische Zusammenlegung der Messenger-Dienste Facebook Messenger, WhatsApp und Instagram vollzogen hat, dürfte die Datenflut Richtung Facebook erneut zunehmen.

Mit Daten diverser Websites zum übersichtlichen Nutzerprofil

Abseits der Tochterunternehmen sammelt das US-Unternehmen jedoch auch zahlreiche Informationen über Drittanbieter-Websites und –Apps. So senden beispielsweise Seiten, auf denen ein Like-Button von Facebook platziert wurde, automatisch Informationen an das soziale Netzwerk. Der Button selbst muss dafür nicht betätigt werden. Abseits solcher Buttons können zu guter Letzt auch Websites, deren Betreiber Facebook Analytics im Hintergrund nutzen, Informationen verschicken. Im Endeffekt entsteht dadurch ein übersichtliches Nutzerprofil.

„Durch die Kombination von Daten aus der eigenen Website, konzerneigenen Diensten und der Analyse von Drittwebseiten erhält Facebook ein sehr genaues Profil seiner Nutzer und weiß, was sie im Internet machen“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Ebendieser Datenhunger soll künftig allerdings verboten werden. So sollen Nutzer demnächst selbst entscheiden dürfen, ob sie der Dienstübergreifenden Informationsnutzung freiwillig in den Nutzungsbedingungen zustimmen oder nicht. Nutzer, die abgelehnt haben, sollen dabei weiterhin auf das soziale Netzwerk zugreifen können. Alternativ hätten Nutzer angesichts der marktbeherrschenden Position des Unternehmens keine andere Wahl, als die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren oder auf Facebook zu verzichten. „Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein“, so Mundt.

Facebook will Beschwerde einlegen

In einer ersten Stellungnahme hat sich die Gegenseite, Facebook, bereits zu dem Beschluss des Bundeskartellamts geäußert. Das soziale Netzwerk „lehnt die Auffassung des Bundeskartellamts entschieden ab“ und will Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Demnach unterschätze das Bundeskartellamt den starken Wettbewerb in Deutschland und bewerte die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) falsch. Laut Auffassung des US-Unternehmens wird das Wettbewerbsrecht hier falsch angewandt. Dadurch entstehen Sonderanforderungen, die nur für Facebook, nicht aber für die Konkurrenz gelten.

Auch der Bitkom sieht den aktuellen Beschluss kritisch: „Einmal mehr wird der Versuch, eine große Plattform zu regulieren, vor allem negative Auswirkungen auf andere, kleinere Unternehmen, Verlage, Blogger und die Internet-Nutzer haben“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Von Like-Buttons profitieren weniger die Unternehmen des Facebook-Konzerns, als vielmehr die zahlreichen Betreiber von Webseiten, die ihre Angebote mit Like-Buttons einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen.“ Weiterhin verstoße ein nationales Datensonderrecht gegen den Geist der Datenschutz-Grundverordnung.

Entscheidung vor dem Oberlandesgericht

Obwohl das Bundeskartellamt seinen Beschluss bereits verkündet hat, ist dieser noch nicht rechtskräftig. So hat Facebook einen Monat lang Zeit, um Beschwerde einzulegen – was das soziale Netzwerk nach aktuellem Kenntnisstand auch machen will. Die endgültige Entscheidung wird in diesem Fall das Oberlandesgericht Düsseldorf treffen müssen.

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