„Wir haben bislang keinen Eilantrag erhoben, um den Zeitplan der Auktion nicht zu verzögern“, zitiert das Handelsblatt einen Sprecher der Telekom. Am gestrigen Dienstagabend war jedoch bekannt geworden, dass Telefónica als Betreiber des O2-Netzes beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gestellt hatte. Dieser hätte aufschiebende Wirkung was die geplante Versteigerung der neuen Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur im März betrifft.
Der Sprecher sagte der Wirtschaftszeitung weiter, dass der Eilantrag der Telefónica jetzt allerdings die Verfahrenslage verändere. „Wir prüfen deshalb alle rechtlichen Möglichkeiten“, sagte der Sprecher. Eine Klage gegen die Auflagen hatte die Telekom bereits eingereicht, allerdings ohne aufschiebende Wirkung.
O2-Antrag umfasst 60 Seiten
Der Eilantrag von Telefónica hat in jedem Fall etwas Zeit gekostet. 60 Seiten soll das Dokument umfassen, dessen Eingang ein Gerichtssprecher bestätigt hat. O2 wollte den Vorgang gegenüber inside handy nicht kommentieren. Der Netzbetreiber sieht erhebliche rechtliche Unsicherheiten in den Auflagen, mit denen die Bundesnetzagentur das Verfahren verbindet. Nicht nur alle Autobahnen und Bundesstraßen sollen die Netzbetreiber mit schnellem Internet versorgen. Die Netzbetreiber werden auch aufgefordert, zu kooperieren.
Ein Teil der Auflagen zielt zudem auf die bestehenden Netze der Anbieter ab. Die Netzbetreiber erachten das als rechtlich unzulässig, da sie darin eine nachträgliche Veränderung der Auflagen für längst vergebene Frequenzen sehen. Der Regulierer bedient sich hier eines juristischen Kniffs und vermeidet es zu definieren, mit welchen Frequenzen und Standards die Ziele zu erreichen sind. Experten sind sich allerdings einig, dass die gesteckten Ziele mit den zur Vergabe stehenden Frequenzen nicht realisierbar sind.
Die Auktion bei der Bundesnetzagentur in Mainz ist für die zweite Märzhälfte geplant. Ob der Zeitplan durch den Eilantrag gefährdet ist, ist offen.
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