Die Bundesnetzagentur hat das Frequenzzuteilungsverfahren für das bundesweite Angebot von Rundfunkdiensten im DVB-H-Standard eröffnet. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sieht die Eröffnung des Verfahrens als "entscheidendenen Schritt für das mobile Fernsehen in Deutschland" - die Frequenzzuteilung sei eine weitere Voraussetzung für einen innovativen und zukunftsträchtigen Massenmarkt mit hohem Wachstumspotential.
In der Spitzengruppe Europas
"Vor allem bei den Endgeräten und neuen innovativen Multimediadiensten wird es neue kreative Angebote geben. In Europa sind wir mit der Eröffnung des Zuteilungsverfahrens auch in der Spitzengruppe und stellen damit die Innovationsfähigkeit unseres Markts für Mediendienste unter Beweis", sagte Matthias Kurth in Bonn.
Bundesweiter Bedarf
Diesem Frequenzzuteilungsverfahren liegt ein von allen 16 Bundesländern gemeinsam beschlossener bundesweiter Bedarf für die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit mobilen, multimedialen Rundfunkanwendungen im DVB-H-Standard zugrunde. Diese Rundfunkanwendungen sollen nach und nach in vielen Gebieten Deutschlands angeboten werden.
DVB-H Netzausbau
Im Jahr 2008 erfolgt der Netzaufbau in den Landeshauptstädten der 16 Bundesländer. Ab 2009 wird der Netzausbau sukzessive alle deutschen Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern sowie mindestens in jedem Bundesland die vier einwohnerstärksten Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern erfassen.
Aufgabe der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die telekommunikationsrechtliche Umsetzung dieses Versorgungsbedarfs. Dies bedeutet, sie stellt die für den Aufbau der Sendernetze erforderlichen Frequenzen zeitgerecht zur Verfügung und teilt sie an den von ihr auszuwählenden Sendernetzbetreiber zu.
Verschiedene Plattformen
Die Verfahrensweise entspricht den Frequenzzuteilungsverfahren für das terrestrische Fernsehen
DVB-T, das mittlerweile etwa zwei Drittel der deutschen Bevölkerung zur Verfügung steht. Auch für Mobile TV nach dem Übertragungsstandard
DMB hat die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen für den Aufbau der Sendernetze geschaffen. Anbietern von multimedialen Inhalten stehen damit mehrere voneinander unabhängige Plattformen zur Verbreitung offen.
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