Kommunikation per SMS hat einen Nachteil: Nachrichten können schnell missverstanden werden. Bei direkter Kommunikation lässt die Betonung und die Mimik den Gegenüber wissen, ob eine Aussage lustig, sarkastisch oder ernst gemeint ist. Bei Textnachrichten über Handy oder Internet ersetzt die elektronische Form des Smileys (Emoticon) schon seit den Achtzigern die Emotionen. Aber lassen sich diese Ausdrücke der Emotionen auch patentieren? Der US-Mobilfunkkonzern Cingular Wireless versucht es zumindest. Das Unternehmen hat einen Antrag auf die Patentierung von Emoticons für Mobiltelefone gestellt. Das am 28. März 2005 eingereichte und nun vom US-Patentamt veröffentlichte Ansuchen ist ausgesprochen allgemein gehalten.
Emoticons in Mobiltelefonmenüs
Cingular spezifiziert den für den Patentantrag gewählten Titel "Gebrauch von Emoticons" in seinen Ausführungen nämlich nur insofern, dass das angestrebte Patent das bedienungsfreundliche Einfügen von Smileys und Emoticons auf mobilen Geräten umfasst. Nach der Auflistung einer Vielzahl an bekannten Textemoticons wie :-) für "fröhlich" oder :-( für "traurig" nimmt das Dokument auf den Umstand Bezug, dass diese neuen Ausdrucksformen bzw. deren grafische Entsprechungen auch zunehmend in der kabellosen Welt der Mobiltelefonie zur Anwendung gelangen. Die Antragsteller stellen weiters fest, dass der technische Gebrauch von Emoticons immer noch ein mühsames Unterfangen darstellt und skizzieren allgemeine technologische Möglichkeiten, wie graphische Darstellungsmethoden in Mobiltelefonmenüs, die das Einfügen der Emoticons erleichtern sollen.
nur eine Anmeldung
Katharina Fastenbauer vom Patentamt Österreich weist darauf hin, dass es sich bei dem veröffentlichten Dokument "definitiv nur um eine Anmeldung beim amerikanischen Patentamt handelt, die keineswegs in einer Patenterteilung enden muss". Angesichts dessen, dass im vorliegenden Fall das technische Wesen der Erfindung ihrer Ansicht nicht gegeben sei und auch die beschriebenen Funktionen des Emoticon-Gebrauches auf Mobiltelefonen keine neue innovative Errungenschaft darstelle, geht Fastenbauer davon aus, dass die Patentierung - zumindest in Europa - nicht erteilt würde.
ein Drittel der eingereichten Patente wird tatsächlich erteilt
Fastenbauers Kollegin Diane Nickl vom deutschen Patentamt ortet im Gegensatz zu ihrer österreichischen Kollegin doch einige Unterschiede zwischen dem europäischen und amerikanischen System. "Während zum Beispiel in Deutschland gerade einmal ein Drittel der eingereichten Patente tatsächlich erteilt wird, ist das in den USA bei fast 90 Prozent der Fall der Fall", so Nickl. Im vorliegenden Fall sei es dennoch äußerst schwer, eine Aussage zu treffen, ob die Anmeldung in den USA Erfolg haben könne
Ein Smilie ist ein Geschmacksmuster und somit sehr schwer zu patentieren. (Eine Freundin arbeitet im Europ. Patentamt)
lg Mike