Münchner Gericht weißt Klage: Samsung darf Galaxy Tab 10.1N weiterhin in Deutschland verkaufen

vom 02.02.2012 (9)

Niederlage für Apple: Das Münchener Landgericht hat einen Antrag von Apple auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Galaxy Tab 10.1N und des Galaxy Nexus abgewiesen

Das Patent um das es ging, soll sich laut Bloomberg auf das Scrollen von Listen, die Übersetzung von Dokumenten sowie Zoomen und Drehen auf Touchscreen-Displays bezogen haben.

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Autor: BKA

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03.02.2012, 12:10 Uhr
2011
iCluoud gab es schon vor JAHREN von anderen Herstellern

03.02.2012, 11:25 Uhr
Trollinator
03.02.2012, 11:12 Uhr
2011
Ich weis auch nicht was da Samsung kopiert haben soll! Das Design ist an die Digitalen Rahmen angelegt
03.02.2012, 10:55 Uhr
cartman83
Na das wurde zurecht abgewiesen! Die funktionen hat doch mittlerweile so ziemlich jedes Smartphone mit Touchscreen!
03.02.2012, 10:38 Uhr
Trollinator
"Münchner Gericht weißt Klage"

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