Es ist offensichtlich wieder Bewegung in den anhaltenden Streit über die Informationsverbreitung via Internet und mobile Apps zwischen Zeitungsverlegern und dem öffentlich-rechtlichen Sendern gekommen. Nach einem Bericht der Tageszeitung "taz" würden ARD und ZDF derzeit an einer "Gemeinsamen Erklärung von BDZV, ARD, ZDF" arbeiten, die den Zeitungsverlegern weit entgegen kommen soll. Ein erster Entwurf soll der Berliner Zeitung vorliegen.
Laut der "taz" heißt es in dem Bericht, dass die ARD und das ZDF ihren Schwerpunkt künftig in fernseh- und hörfunkähnliche Angeboten legen wollen. Texte in Telemedien würden nur in einem inhaltlichem Zusammenhang mit Video- und Audioinhalten angeboten werden. Textangebote der Öffentlich-Rechtlichen im Internet und bei Apps sollten künftig so gestaltet werden, dass sie "kein funktionales Äquivalent zu den text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen".
Zudem solle die lokale Berichterstattung Sache der Verlage sein. Unklar bliebe es in dem Entwurf laut "taz" jedoch, ob sich dies auf die gedruckte Zeitung oder deren Onlineangebot bezieht. Die Neuregelung soll zunächst auf ein Jahr befristet und regelmäßig geprüft werden.
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