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Im Magazin: Nach der Bescherung: Gewusst wie: Geschenke umtauschen

vom 25.12.2011 (1)

Alle Jahre wieder spielen sich unter deutschen Christbäumen kleine bis große Dramen ab. Der eine ärgert sich über geschmacklose Krawatten oder hässlichen Modeschmuck. Der andere vielleicht über ein doppeltes Spiel oder ein vorsintflutliches Handy. Doch wie wird man die Grusel-Geschenke nach den Feiertagen am einfachsten wieder los? Im Magazin gibt inside-handy.de einen Überblick zu den wichtigsten Regeln, die man kennen sollte.

Umtausch, Widerruf, Garantie: Hinter jedem dieser Begriffe verbergen sich verschiedene Wege, um einen defekten oder unpassenden Artikel wieder loszuwerden. Zudem hat man je nachdem ob man online oder offline einkauft unterschiedliche Möglichkeiten, einen Kauf wieder rückgängig zu machen. Mehr zu diesen Themen im aktuellen Magazinbeitrag auf inside-handy.de.

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Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de | Autor: CK

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25.12.2011, 13:07 Uhr
Darian
"DSowohl online als auch offline hat jeder Kunde gegenüber dem Händler zwei Jahre lang ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Gewährleistung. Bei Gebrauchtwaren reduziert sich die Frist auf zwölf Monate. Der Händler haftet in dieser Zeit für alle Defekte des Artikels, die beim Kauf vorhanden oder angelegt waren. "
Falsch. Der Händler muss bei der Ge...[mehr]währleistung innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass er den Artikel Mangelfrei verkauft hat. In den nächsten 18Monaten, muss der Kunde beweisen,dass der Händler ihm ein Gerät verkauft hat, das nicht Mangelfrei war.


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