Der Bundestag hat mit dem TKG-Änderungsgesetz neue Regelung zu kostenlosen Warteschleifen, Telefonverträgen und Anbieterwechsel beschlossen. Demnach darf dem Kunden künftig nicht mehr die Zeit berechnet werden, die dieser in Warteschleifen verbringt, sei es die erste oder eine weiterleitende Warteschleife. Das Gesetz gilt sowohl für Anrufe aus dem Fest- als auch aus einem Mobilfunknetz.
Zudem gibt es künftig eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht hierin eine Möglichkeit "die Abzocke bei Service-Nummern" zu beenden. Bevor das Gesetz in Kraft tritt bedarf es jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates. Dann bleiben den Anbieter zwölf Monate Zeit um ihre Systeme entsprechend umzustellen.
Auch beim Telefonanbieterwechsel gibt es Veränderungen: Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleistet ist. Einziger Wermutstropfen: Das Gesetz sieht keine Sanktionen für den Fall vor, dass Anbieter dem nicht nachkommen.
Noch ein weiteres Ärgernis hat der Bundestag mit seiner Entscheidung abgestellt: Zieht ein Telefonkunde um, kann er seinen alten Vertrag mitnehmen, ohne dass dessen Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Kann der bisherige Anbieter denselben Service am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
Highlights auf inside-handy.de:
Zitat:
Demnach darf dem Kunden künftig nicht mehr die Zeit berechnet werden, die dieser in Warteschleifen verbringt, sei es die erste oder eine weiterleitende Warteschleife.
@Radiohörer
Demnach ist dem tatsächlich nicht so.
Da ist das für mich eher eine Mogelpackung:
Zitat:
Auch beim Telefonanbieterwechsel gibt es Veränderungen: Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleistet ist. Einziger Wermutstropfen: Das Gesetz sieht keine Sanktionen für den Fall vor, dass Anbieter dem nicht nachkommen.
Es gibt eine Außnahmeregelung: Die Warteschleife ist nur so lange kostenlos, bis jemand abhebt ODER man von einem Sprachcomputer aufgefordert wird, Kundendaten einzugeben, um das spätere Gespräch zu beschleunigen. Das heißt, wenn direkt nach dem wählen der Sprachcomputer drangeht und ma...[mehr]n die Kundennummer eintippen soll, läuft in der Warteschleife danach der Gebührenzähler.