Verlag klagt gegen Apple wegen der Bezeichnung "iBooks"

vom 17.06.2011 (7)

Der US-Verlag John T.Colby hat eine Klage gegen Apple eingereicht, meldet das Nachrichtenportal Bloomberg.com. Der Grund: Der iPhone-Hersteller nannte seinen digitalen Bücherladen "iBooks"; der Name war jedoch bereits vergeben.

Der Markenname wurde bereits 1999 vom New Yorker Verlag Byron Press reserviert, der den Namen 2006 an John T. Colby verkauft hatte. Apple hatte den Namen "IBOOK" zuvor bereits für Computer registriert. Der Patent-Konflikt fing an, als Apple beim iPad-Launch eine Ebook-App unter der Bezeichnung "iBooks" ins Angebot aufgenommen hatte, so Bloomberg.

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Autor: SSO

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17.06.2011, 22:30 Uhr
Lesehilfe [Gast]
Wo werden die iBooks dieses Verlegers eigentlich vermarktet? Ich habe nichts gefunden. Liegt das vielleicht seit 2006 in irgendeiner Schublade und jetzt, nachdem Apple den Begriff seit einem Jahr erfolgreich verwendet, kommt der Herr Colby hinter der Fichte vor?

Aber vielleicht hat ja jemand einen Link für mich.

17.06.2011, 21:49 Uhr
XxCartmanxX
Es ist grundsätzlich kein Unterschied, Markenname ist Markenname. Die Frage ist immer nur, ob der Nameninhaber seine Rechte verletzt sieht. Bei von iBook für seine Laptops, war das für den Namensinhaber kein Problem. Wo kein Kläger, da kein Richter. Erst jetzt stellt es für ihn ein Problem dar, als es um den Vertrieb von Büchern geht.
17.06.2011, 17:53 Uhr
tetris [Gast]
ich kenne mich im us-recht auch net aus.
aber ich würde vermuten, dass es eventuell einen unterschied gibt wenn wenn es um gänzlich unterschiedliche produkte geht.
seit apple beginnt sich mit dem namen den digitalen printmedien zu widmen gibts den streit.
17.06.2011, 15:52 Uhr
morpheusamunn [Gast]
@Cartman

Ja, dass wird wahrscheinlich so sein, nur sollte man sich dann davor mit dem Namenseigner einig werden, und nicht warten bis diese klagen. Alles andere wäre dann ja eine vorsätzliche (Straf)tat.

Das mit dem "iBook" wird allerdings tatsächlich nochmal interessant. Da kommt es dann wirklich auf die Spitzfindigkeit des Richters an.
17.06.2011, 15:40 Uhr
Lesehilfe [Gast]
Apple hatte den Namen "IBOOK" zuvor bereits für Computer registriert. ???

Da wären nähere Informationen hilfreich,. Es geht wohl wieder um juristische Spitzfindigkeiten, wer hat was zuerst und wofür registriert.

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