Das Entsperren von SIM-Karten ist kein Kavaliersdelikt. Dies hat das Amtsgericht Göttingen am heutigen Mittwoch vorerst klargestellt. Das Gericht verurteilte einen 35-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, weil er sich als professioneller "Handy-Knacker" ein Zubrot verdiente.
In insgesamt 50 Fällen soll der Mann den SIM-Lock von Handys geknackt haben, von denen er jedoch nur zehn Fälle vor Gericht zugab. Seine Dienste bot er über Anzeigen im Internet an.
Das Aufheben der Anbietersperre bei SIM-Karten ist eine weit verbreitete Praxis. Gesetzlich ist das Vorgehen nicht eindeutig geregelt. Der Göttinger Prozess gilt deshalb als Präzedenzfall. Die Verteidigung des angeklagten Mannes hatte mit der Begründung, dass ein SIM-Lock keine urheberrechtlich geschützte Software sei, auf Freispruch plädiert.
Der Göttinger Richter sah das anders und verurteilte den "Handy-Knacker" neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung auch zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Begründung: Mobilfunk-Kunden hätten mit dem Besitz eines Mobiltelefons nicht gleichzeitig die Verfügungsgewalt über die entsprechende Software - eine Manipulation sei damit strafbar.
Doch das letzte Wort in diesem Fall ist noch nicht gesprochen. "Wir gehen davon aus, dass die Verteidigung in Revision gehen wird", so Gerichtssprecher Stefan Scherrer gegenüber inside-handy.de. Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall des "Handy-Knackers" beschäftigen.
Highlights auf inside-handy.de:
Das eine ist legal, das andere scheinbar nicht ;-)