E-Plus hatte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen eingereicht und kann nun einen teilweisen Erfolg verbuchen. E-Plus sah sich insbesondere bei der Versteigerung der Frequenzen unter einem Gigahertz, bei welcher sich das Düsseldorfer Unternehmen keine Frequenzen sichern konnte, benachteiligt.
Nun soll noch einmal festgestellt werden, ob vor der Frequenzversteigerung tatsächlich eine Frequenzknappheit herrschte, welche Voraussetzung für das Versteigerungsverfahren war, und ob schon vor der Versteigerung Frequenzen in diesem Bereich verteilt wurden. Diese Fragen hat nun das Verwaltungsgericht Köln zu klären.
Schon vor der Versteigerung im April und im Mai 2010 hatte E-Plus gegen das Versteigerungsverfahren beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht, welche jedoch abgewiesen wurde.
Die Frequenzen im 800-Megahertz-Bereich werden vor allem für den neuen Mobilfunkstandard Long Term Evolution (LTE) verwendet, der eine besonders schnelle Anbindung ans mobile Internet verspricht.
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