Bei der Wahl des richtigen Handytarifes müssen Kunden viele Kleinigkeiten beachten. Eigentlich sollte hier der Anbieter weiterhelfen und einen Tarif vermitteln, der den Kunden-Bedürfnissen entspricht. Dies ist jedoch selten der Fall - häufig werden den unwissenden Kunden vollkommen unpassende Tarife angedreht. Dies könnte sich in Zukunft ändern.
Das Landgericht Münster hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter ihre Kunden bei Vertragsabschluss darauf aufmerksam machen müssen, welche Kostenfallen ein Tarif hat und ob günstigere Tarife im Angebot sind.
Das Urteil beruht auf einem Fall, bei dem ein Kunde seinen Anbieter verklagt hatte, weil dieser ihn nicht auf die Möglichkeit einer Internetflatrate hingewiesen hatte. Der Kunde erhielt eine Rechnung über 1.000 Euro, die er für die Nutzung des mobilen Netzes zahlen sollte. Das Gericht hat diese Rechnung für ungültig erklärt. Der Mobilfunkanbieter hätte erkennen müssen, dass der gewählte Tarif in einem "eklatanten Widerspruch zum Nutzungsverhalten des Kunden gestanden hätte". Außerdem habe der Mobilfunkanbieter die Beratungs- und Warnpflichten verletzt.
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Der Gesetzgeber sollte mal unter die Lupe nehmen, ob es nicht angebracht sei, die MB-Preise ...[mehr]festzulegen in Anlehnung an eine Flatrate. 1000 MB für 10 EUR machen also 1 Cent/MB. Solche Mondpreise wie 6 EUR/MB wenn man keinen Tarif hat gibts dann halt nicht. Selbst die 24Cent/MB sind noch fast sittenwidrig, gegenüber den Preisen, die unter Vertragsbedingungen zu zahlen wären.
Wenn der Gesetzgeber festlegen würde, der Mobilfunkanbieter dürfe vom Kunden der keinen Datentarif hat, max. 5 Cent/MB oder aber mind. den Flatratepreis verlangen, dann hielte ich das durchaus für vertretbar.
Vertragsfreiheit hin oder her. So wie die Preise in den Keller gegangen sind und mittlerweile marktüblich geworden sind, ist alles darüber liegende doch reinste Abzocke. Wenn der Anbieter keinen 1000-EUR-Schaden nachweisen kann, dann sollte er auch nur max. das 5-fache davon verlangen dürfen was der Kunde unter Vertragsverhältnissen zu zahlen hätte.
(Das "5-fache" habe ich mir jetzt mal so ausgedacht, einfach aus der Luft gegriffen. Selbst beim 10-fachen einer 10 EUR-Flat hätte der Kunde nur 100 EUR zu zahlen, statt 1000 EUR)
Nur weil die Mobilfunkanbieter sich gegenseitig immer weiter unterbieten mussten und die Preise ewig im Keller sind heißt das noch lange nicht, dass man einzelne unbedachte Kunden mit 1000 EUR das Fell über die Ohren ziehen muss.
Irgendwo muss man sich auch als Kunde eigenve...[mehr]rantwortlich verhalten, man kann nicht immer die Verantwortung auf die Unternehmen abwälzen. Kunden wollen immer alles selbst bestimmen, selbst wenn sie keine Ahnung haben, aber mit den Folgen will keiner leben.
Kann mir gut vorstellen, das es angeboten wurde aber Kunde/Kundin rein aus Spargründen den Tarif bzw. die Option nicht wollte, so wie es immer ist. Hauptsache schickes Handy aber nicht viel dafür bezahlen.
Die Leute müssen sich eins bewusst sein, die Zeiten, wo man mit nen "günstigen" Vertrag an ein neues(teures) Handy ran kommt sind vorbei!
Was aber vieeeelllll schlimmer ist: Viele Bürger werden dieses Urteil auch noch gut finden.