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Landgericht Münster : Urteil: Mobilfunkanbieter müssen vor Kostenfallen warnen

vom 10.03.2011 (6)

Bei der Wahl des richtigen Handytarifes müssen Kunden viele Kleinigkeiten beachten. Eigentlich sollte hier der Anbieter weiterhelfen und einen Tarif vermitteln, der den Kunden-Bedürfnissen entspricht. Dies ist jedoch selten der Fall - häufig werden den unwissenden Kunden vollkommen unpassende Tarife angedreht. Dies könnte sich in Zukunft ändern.

Das Landgericht Münster hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter ihre Kunden bei Vertragsabschluss darauf aufmerksam machen müssen, welche Kostenfallen ein Tarif hat und ob günstigere Tarife im Angebot sind.

Das Urteil beruht auf einem Fall, bei dem ein Kunde seinen Anbieter verklagt hatte, weil dieser ihn nicht auf die Möglichkeit einer Internetflatrate hingewiesen hatte. Der Kunde erhielt eine Rechnung über 1.000 Euro, die er für die Nutzung des mobilen Netzes zahlen sollte. Das Gericht hat diese Rechnung für ungültig erklärt. Der Mobilfunkanbieter hätte erkennen müssen, dass der gewählte Tarif in einem "eklatanten Widerspruch zum Nutzungsverhalten des Kunden gestanden hätte". Außerdem habe der Mobilfunkanbieter  die Beratungs- und Warnpflichten verletzt.

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Bildquelle: sxc | Autor: CB

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21.03.2011, 0:00 Uhr
rikeson
1000 EUR sind niemals gerechtfertigt. Flatrates kosten meist nur 10 EUR im Monat. Selbst wenn wir von 30 EUR ausgehen würden, würde das innerhalb von 24 Monaten nur 720 EUR machen - aber 1000 EUR (sicherlich für einen Monat) sind doch mehr als übertrieben.

Der Gesetzgeber sollte mal unter die Lupe nehmen, ob es nicht angebracht sei, die MB-Preise ...[mehr]festzulegen in Anlehnung an eine Flatrate. 1000 MB für 10 EUR machen also 1 Cent/MB. Solche Mondpreise wie 6 EUR/MB wenn man keinen Tarif hat gibts dann halt nicht. Selbst die 24Cent/MB sind noch fast sittenwidrig, gegenüber den Preisen, die unter Vertragsbedingungen zu zahlen wären.

Wenn der Gesetzgeber festlegen würde, der Mobilfunkanbieter dürfe vom Kunden der keinen Datentarif hat, max. 5 Cent/MB oder aber mind. den Flatratepreis verlangen, dann hielte ich das durchaus für vertretbar.

Vertragsfreiheit hin oder her. So wie die Preise in den Keller gegangen sind und mittlerweile marktüblich geworden sind, ist alles darüber liegende doch reinste Abzocke. Wenn der Anbieter keinen 1000-EUR-Schaden nachweisen kann, dann sollte er auch nur max. das 5-fache davon verlangen dürfen was der Kunde unter Vertragsverhältnissen zu zahlen hätte.
(Das "5-fache" habe ich mir jetzt mal so ausgedacht, einfach aus der Luft gegriffen. Selbst beim 10-fachen einer 10 EUR-Flat hätte der Kunde nur 100 EUR zu zahlen, statt 1000 EUR)

Nur weil die Mobilfunkanbieter sich gegenseitig immer weiter unterbieten mussten und die Preise ewig im Keller sind heißt das noch lange nicht, dass man einzelne unbedachte Kunden mit 1000 EUR das Fell über die Ohren ziehen muss.


11.03.2011, 10:52 Uhr
[Gast]
Wieso nicht? Wenn der Kunde keinen internettauglichen Tarif will oder hat, weil er nicht so viel für den Vertrag zahlen will, und dann ein Handy nutzt, dass ständig eine Internetverbindung aufbaut bzw. der Kunde sogar aktiv Internet nutzt, dann soll er dafür auch zahlen, selbst wenns 1.000 Euro sind.

Irgendwo muss man sich auch als Kunde eigenve...[mehr]rantwortlich verhalten, man kann nicht immer die Verantwortung auf die Unternehmen abwälzen. Kunden wollen immer alles selbst bestimmen, selbst wenn sie keine Ahnung haben, aber mit den Folgen will keiner leben.
11.03.2011, 10:41 Uhr
Hellsfoul [Gast]
Man kanns drehen wie man will. 1000€ für mobiles Internet sind ja wohl in keinster Weise gerechtfertigt.
11.03.2011, 10:20 Uhr
Mr. Mobil [Gast]
...so sieht's aus.
Kann mir gut vorstellen, das es angeboten wurde aber Kunde/Kundin rein aus Spargründen den Tarif bzw. die Option nicht wollte, so wie es immer ist. Hauptsache schickes Handy aber nicht viel dafür bezahlen.
Die Leute müssen sich eins bewusst sein, die Zeiten, wo man mit nen "günstigen" Vertrag an ein neues(teures) Handy ran kommt sind vorbei!
10.03.2011, 18:31 Uhr
Leser [Gast]
Der Kunde ist ein unmündiges kleines Kind, was keine eigenen Entscheidungen treffen darf, sondern Papa Staat muß die Vormundschaft für ihn wahrnehmen. Einfach nur unglaublich.

Was aber vieeeelllll schlimmer ist: Viele Bürger werden dieses Urteil auch noch gut finden.
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