Ein Handy darf vom Mobilfunkanbieter nicht gesperrt werden, wenn der Besitzer nur geringfügig mit Zahlungen im Rückstand ist. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil am Donnerstag entschieden. Zulässig wird eine Sperrung ab einem offenen Betrag von 75 Euro. Eine Klausel des Mobilfunkdienste-Anbieters Congstar, welche die Sperrung ab einem Zahlungrückstand von 15,50 Euro vorsieht, wurde damit für ungütlig erklärt.
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Sollte es so sein, dass es hierbei tatsächlich um bereits gemahnte Beträge geht, dann gebe ich natürlich Steve Mops und iPhone -bpe recht.