Congstar-Klausel für ungültig erklärt: Handysperre erst ab 75 Euro Zahlungsrückstand

vom 17.02.2011 (5)

Ein Handy darf vom Mobilfunkanbieter nicht gesperrt werden, wenn der Besitzer nur geringfügig mit Zahlungen im Rückstand ist. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil am Donnerstag entschieden. Zulässig wird eine Sperrung ab einem offenen Betrag von 75 Euro. Eine Klausel des Mobilfunkdienste-Anbieters Congstar, welche die Sperrung ab einem Zahlungrückstand von 15,50 Euro vorsieht, wurde damit für ungütlig erklärt.

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Autor: AKR

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18.02.2011, 14:55 Uhr
Leseratte [Gast]
Leider ist aus der News nicht allzuviel zu ersehen, aber ich vermute mal das es da nicht um nicht bezahlte Rechnungen geht, sondern darum das man bei einem Postpaid-Tarif ja immer für eine gewisse Zeit im zahlungsrückstand ist (bis die Rechnung gestellt und bezahlt wurde). Und da gibt es halt Anbieter, die eine Art "Sicherheitssperre" einbauen, und...[mehr] das Handy sperren bis die angeblich viel zu hohe Rechnung ausgeglichen ist. Und 15 Euro sind da bei weiten übertrieben.
Sollte es so sein, dass es hierbei tatsächlich um bereits gemahnte Beträge geht, dann gebe ich natürlich Steve Mops und iPhone -bpe recht.


18.02.2011, 10:28 Uhr
Steve Mops [Gast]
Da bin ich doch mal glatt einer Meinung mit iPhone-bpe...
17.02.2011, 20:53 Uhr
iPhone - best phone ever!
Wer nicht bezahlt, braucht auch nicht telefonieren!
17.02.2011, 19:30 Uhr
raio-k [Gast]
Was aus diesen Artikel leider nicht hervorgeht, ist dieses "Urteil" damit auch Rechtskräftig, oder können hiergegen noch Rechtsmittel eingelegt werden?!
17.02.2011, 17:37 Uhr
[Gast]
etwas mehr Infos zu dem Fall wären echt nicht schlecht...
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