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Telekommunikationsgesetz: Änderungen zur Rufnummernmitnahme geplant

Rufnummer noch während eines Vertrages portieren

vom 02.11.2010 (3)

Das Bundeswirtschaftsministerium überarbeitet derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG). Anlass für die Änderung ist die Reform des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation. Dadurch müssen neue EU-Regeln nun in deutsches Recht umgesetzt werden. So sollen beispielsweise die Rahmenbedingungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und die flexible Nutzung von Frequenzen verbessert werden.

Darüber hinaus soll das Gesetz verbraucherfreundlicher werden. Künftig soll es möglich sein, seine eigene Rufnummer noch während eines laufenden Mobilfunkvertrages zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Bisher war dies nur nach Beendigung des Vertrags möglich.

Dazu Rechtsanwalt Carsten J. Diercks, Stellvertretender Vorsitzender und Syndikus des Bundesverband Telekommunikationsfachhändler (bvdtf): "Der bvdtf befindet sich zurzeit in der Meinungsbildung zum Ende September veröffentlichten Referentenentwurf. Einerseits belebt die Wechselmöglichkeit durch mehr Wettbewerb das Geschäft und hat möglicherweise auch positive Effekte auf die Servicequalität. Andererseits könnte eine durchschnittlich verkürzte Verweildauer des Endnutzers die Abschlussprovisionen geringer ausfallen lassen. Wir diskutieren die Auswirkungen mit unseren Mitgliedern und haben auch die Mobilfunkbetreiber angefragt."

"Der Vorschlag zur Portierbarkeit ist bemerkenswert. Die Möglichkeit, sich eines Vertrages - möglicherweise mit Hilfe des neuen Netzbetreibers - zu entledigen, wird nach unserer Ansicht große Folgen für das Wirtschaften und die Wirtschaftlichkeit der Branche haben", so Diercks abschließend.

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Bildquelle: sxc | Autor: KO

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07.11.2010, 15:04 Uhr
Bohli [Gast]
Weiß irgendjemand wann das Gesetz wirklich in Deutschland verabschiedet wird?

03.11.2010, 10:41 Uhr
rikeson
Zitat:
Darüber hinaus soll das Gesetz verbraucherfreundlicher werden. Künftig soll es möglich sein, seine eigene Rufnummer noch während eines laufenden Mobilfunkvertrages zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Bisher war dies nur nach Beendigung des Vertrags möglich.

Hieraus könnte man auch lesen, dass man die Nummer zwar zu einem neuen (geeignete...[mehr]ren) Vertrag eines anderen Anbieters mitnimmt, die Laufzeit des alten Vertrages jedoch weiterläuft. Die folgende Passage deutet aber darauf hin, dass es tatsächlich die Möglichkeit schafft, den Vertrag frühzeitig durch Wechsel zu beenden:

Zitat:
Einerseits belebt die Wechselmöglichkeit durch mehr Wettbewerb das Geschäft und hat möglicherweise auch positive Effekte auf die Servicequalität. Andererseits könnte eine durchschnittlich verkürzte Verweildauer des Endnutzers die Abschlussprovisionen geringer ausfallen lassen.

Als Kunde scheren mich die Abschlußprovisionen natürlich recht wenig. Was ich als nachteilig für einige Kundengruppen sehe ist folgendes. Dadurch dass die Vollendung eines Zweijahresvertrages nicht mehr gewährleistet wäre, werden sich auch die Verträge ändern. Zweijahresverträge, die durch eine Grundgebühr zur Subvention der Handys beitragen, sind dann nicht mehr in ihren Rückflüssen gesichert. 1-Euro-Handys wird es dann nicht mehr geben. Jeder wird sich das "nackte" Handy kaufen müssen und dazu dann einen Vertrag.
Ich empfinde den Zwang der EU, dass Netzbetreiber ihre Kunden aus den Verträgen jederzeit entlassen sollen, daher zwiespältig.
Der vordergründige Schutz des Kunden kann sich somit auch zum Nachteil für den Kunden auswirken.

Ich selbst mache zwar sowieso keine Verträge mehr mit subventioniertem Handy, da die Grundgebühr über 2 Jahre meistens höher ist, als was ich für das "nackte" Handy bezahle. Aber für manche, die sich die 300 Euro für das neue Smartphone mal eben nicht so leisten können ist es eben ein Nachteil.

Neue Geschäftsmodelle, nämlich das Handy zu kaufen und über einen gewissen Zeitraum abzubezahlen gibt es aber auch scon. Von daher ist das Problem vielleicht gar nicht präsent. Es müssten halt alle Netzbetreiber checken, dass die soeben beschriebene Sache, das neue Vertriebsmodell sein wird.
03.11.2010, 10:18 Uhr
[Gast]
Sehr gute Idee, gerade für User die Umziehen und keinen Empfang mehr mit dem Aktuellen Provider haben, diese können dann die Rufnummer sofort mitnehmen und nicht auf dqas Vertragsende hin fiebern.
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