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Preisobergrenzen für Handy-Gespräche im Ausland rechtmäßig

EU-Gericht erklärt Roamingverordnung für gültig

vom 08.06.2010 (1)

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag sein Urteil zu Handy-Auslandstarifen verkündet. Demzufolge ist die seit 2007 geltende Obergrenze für Telefoniegebühren im Ausland in der jetzigen Form rechtmäßig und gültig. Der Gerichtshof entscheidet damit gegen eine Klage von Vodafone, Telefónica O2, T-Mobile und Orange. Die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter sind der Meinung, die Preisgrenzen greifen zu stark in den freien Markt ein.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun die Roamingverordnung. Die Begrenzung der Tarife sei zum Schutz der Verbraucher gegen überhöhte Entgelte "geeignet und erforderlich" gewesen - selbst wenn sie den Gewinn einzelner Betreiber reduziert hätten, entscheiden die Richter. Das Preisniveau sei früher für Gespräche im Ausland tatsächlich sehr hoch gewesen. Deshalb könne von wirksamem Wettbewerb nicht die Rede gewesen sein.

Versuche, die Preise innerhalb des bestehenden Rechtsrahmen zu senken, seien erfolglos geblieben. Da mehrere Länder mit nationalen Maßnahmen eingreifen wollten, habe die EU eine einheitliche Lösung schaffen müssen, um "spürbare Wettbewerbsverzerrungen" zu verhindern.

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Bildquelle: Pixelio.de / Viktor Mildenberger | Autor: KO

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08.06.2010, 13:58 Uhr
inside-handy.de
Die Roaming-Obergrenzen bleiben bestehen. Ist es richtig, dass die EU eingreift?


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