Bundesnetzagentur in Bonn

O2 und E-Plus scheitern mit Klage gegen Frequenzauktion

Vergabe kann wie geplant am 12. April stattfinden

vom 19.03.2010 (2)

Nachdem die Netzbetreiber E-Plus und O2 mit ihrer Klage gegen die Frequenzauktion am 12. April in erster Instanz gescheitert sind, stehen die Zeichen für den pünktlichen Beginn der Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen gut. Die beiden Mobilfunkanbieter hatten, zusammen mit dem Telekom-Anbieter Airdata, vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine mögliche Benachteiligung gegenüber Vodafone und T-Mobile geklagt.

In dem Urteil des Gerichts heißt es, der Spielraum für Entscheidungen der Bundesnetzagentur sei gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfen, deshalb sei die Versteigerung eine sachgerechte Möglichkeit innerhalb dieses Spielraums. Tatsächlich jedoch ist das Verfahren keineswegs unumstritten.

E-Plus sieht in dem von der Regulierungsbehörde entwickelten Bietverfahren eine Verzerrung des Wettbewerbs zum Vorteil der großen Bieter. Man wolle die Entscheidung des Gerichts nun "intensiv analysieren" und danach über die weiteren Schritte entscheiden. Ebenso wie O2 wolle man am 12. April aber in jedem Falle mitbieten.

Die Mindestgebote für die Auktion liegen bei 112 Millionen Euro und werden wohl kaum die 50-Milliarden-Euro-Grenze erreichen, die noch im Jahr 2000 bei der Bieterschlacht um die UMTS-Frequenzen überschritten wurde - dafür sind die Wachstumschancen zu gering.

Neben den sechs Klagen aus dem Mobilfunkbereich waren auch noch sechs weitere Klagen anhängig, eingereicht von drei TV-Sendern und drei Kabelnetzbetreibern - unter anderem Kabel BW. Die hatten Angst, die Nutzung der Frequenzen würde den Fernsehempfang beeinträchtigen. Das Gericht entschied jedoch, die Störungen seien nicht so gravierend, dass deshalb die Auktion gestoppt werden müsse.

Hintergrund: Die digitale Dividende

Die Mobilfunkfrequenzen sind für den drahtlosen Internetzugang und das Anbieten weiterer Telekommunikationsdienste gedacht und durch die Umstellung von analogem zu digitalem Rundfunk frei geworden. Durch diese digitale Dividende soll vor allem die ländlichen Bevölkerung Zugang zu Breitband-Internet erhalten.

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Bildquelle: Bundesnetzagentur | Autor: OS

Kommentare Kommentar schreiben

19.03.2010, 17:16 Uhr
koma [Gast]
solche wettbewerbsverzerrung kann man in vielerlei hinsicht beobachten.
aber aselten ist es so offensichtlich wie hier.
ein einziges trauerspiel.

19.03.2010, 14:46 Uhr
inside-handy.de
Alle Klagen sind abgewiesen, der Weg für die Frequenzauktion am 12. April scheint frei: Ist der Vorwurf der "kleinen" Mobilfunbetreiber hinsichtlich der Wettbewerbsverzerrung berechtigt?
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