Das Verwaltungsgericht Köln hat heute einen Eilantrag des Kabelnetzbetreibers Kabel BW abgelehnt, mit dem die für den April 2010 geplante Versteigerung von Frequenzen für den Mobilfunk vorerst ausgesetzt werden sollte. Grund für den Antrag war die Befürchtung, die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Bereich von 800 MHz führe zu Störungen im Kabelnetz, insbesondere bei den daran angeschlossen Kabelmodems, Receivern und Set-Top-Boxen.
Kabel BW betreibt in Baden Württemberg ein Kabelnetz, über das Free- und Pay-TV- Angebote sowie Internet-Zugänge angeboten werden. Das Unternehmen hält die Vergabe der Frequenzen für rechtswidrig, solange nicht sichergestellt ist, dass solche Störungen nicht eintreten werden.
Die Ablehnung des Antrags begründete das Gericht damit, dass die befürchteten Störungen nicht die Aussetzung des Vergabeverfahrens für die Frequenzen rechtfertigten. Falls erforderlich, könne man auftretenden Störungen auch noch mit späteren Maßnahmen begegnen.
Weitere Klagen
Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung anhängig, die auf befürchtete technische Störungen durch die bevorstehende Mobilfunknutzung der Frequenzen im 800- MHz- Band gestützt sind. Wann diese Klagen entschieden werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sechs weitere Klagen von Unternehmen, die sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber gleichwohl vollständig oder jedenfalls wegen einzelner Versteigerungsbedingungen für rechtswidrig halten, hat das Gericht für den 17. März 2010 zur mündlichen Verhandlung terminiert. Auch diese Unternehmen haben Eilanträge gestellt, über die noch nicht entschieden worden ist.
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