Europaflagge

Neue EU-Ordnung für mobiles Internet wirksam

Obergrenze bei Daten-Roaming im Ausland

vom 02.03.2010 (0)

Kunden, die im Ausland das mobile Internet nutzen, können sich bei ihrem Mobilfunk-Anbieter ab sofort eine Obergrenze setzen lassen. Seit Montag gilt eine neue EU-Ordnung, die Provider dazu verpflichtet, von sich aus eine Obergrenze von 50 Euro pro Monat für das Datenroaming anzubieten. Die Verbraucher können allerdings auch ein eigenes Preislimit festlegen.

Bei Nutzern, die bis zum 1. Juli 2010 keine Obergrenze festlegen lassen, wird automatisch ein Limit von 50 Euro pro Monat eingesetzt. Wird 80 Prozent der Obergrenze erreicht, erhält der Mobilfunk-Kunde eine Warnung auf sein Mobiltelefon oder sein Notebook, bei 100 Prozent wird die Verbindung automatisch unterbrochen. Dadurch sollen die Kunden vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt werden.

Die EU-Verbraucherminister hatten im Juni 2009 verschiedene Roaming-Gesetze beschlossen. Darunter waren auch eine Preisgrenze für den SMS-Versand im Ausland und der Schutz vor so genannten "Schockrechnungen".   

News bewerten:
 
Bildquelle: Pixelio.de / Viktor Mildenberger | Autor: KO

Kommentar schreiben


VERWANDTE NEWS

Discounter

Kommentare: 1

21.06.2011

Blau.de senkt Roaminggebühren

alle News ansehen