Bereits im Oktober hatte E-Plus eine Klage gegen die Bundesnetzagentur erwägt, da die für die Auktion der Rundfunkfrequenzen aufgestellten Regeln gegen geltendes Recht verstießen. Jetzt teilt die E-Plus Gruppe mit, dass sie tatsächlich gegen die Bundesnetzagentur vor Gericht zieht.
Hintergrund ist die für Frühjahr 2010 geplante Vergabe von niedrigwelligen Rundfunkfrequenzen. Diese werden jetzt frei, da die Rundfunksender ihre Übertragung auf digitale Technologie umgestellt haben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Mobilfunker mit Hilfe der neuen Frequenzen dazu beitragen, ganz Deutschland und vor allem ländliche Regionen kurzfristig mit Breitband-Internet zu versorgen. Das von der Behörde und ihrem Präsidenten Matthias Kurth festgelegte Auktionsverfahren gefährdet aus Sicht der E-Plus Gruppe jedoch dieses Ziel und verstoße gegen geltendes Recht.
Vergaberegeln verhindern fairen Wettbewerb
Die Bundesnetzagentur entwickelte in den vergangenen Wochen die Vergaberegeln für die Auktion. Das Ergebnis, das sie im Amtsblatt vom 21. Oktober veröffentlichte, schränkt nach Meinung der E-Plus Gruppe den Wettbewerb im Mobilfunk ein. Demnach könnten sich die beiden Marktführer Vodafone und T-Mobile, die bereits heute über das Gros von Frequenzen mit hoher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfügen, auch vom neuen Frequenzkuchen unter einem Gigahertz zwei Drittel sichern.
Neben Klage läuft gerichtliches Eilverfahren
Damit widerspreche die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dort insbesondere dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs. Unter anderem aus diesem Grund legt die E-Plus Gruppe Klage gegen das geplante Vergabeverfahren beim Verwaltungsgericht Köln ein. Parallel dazu wird das Unternehmen kurzfristig ein davon unabhängiges gerichtliches Eilverfahren einleiten.
Nicht nur die E-Plus Gruppe sieht die Entscheidung kritisch. Auch die Europäische Kommission hatte im Vorfeld Befürchtungen geäußert, die Bundesnetzagentur könne damit kleinere Marktteilnehmer im Wettbewerb diskriminieren, und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.
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