Laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" wusste Telekom-Chef René Obermann bereits seit August 2007 über die Auswertung telefonischer Verbindungsdaten Bescheid, die "undichte Stellen" im Konzern offenlegen sollten. Dies ist insofern prekär, als Obermann bis dato behauptete, erst im April 2008 "vom vollen Ausmaß der Spitzelaffäre" erfahren zu haben.
516 Seiten, nur 30 Exemplare
Als Quelle nennt die "Wirtschaftswoche" einen streng vertraulichen Prüfbericht der Bonner Anwaltskanzlei Oppenhoff & Partner. Dieses 516 Seiten umfassende Papier zeichnet ein genaues Bild, wann Obermann an welche Informationen gelangte.
Am 27. August war klar: Es liegt eine Straftat vor
So legt der Bericht dank über 100 internen Dokumenten dar, dass das Telekom-Oberhaupt bereits am 13. August 2007 über Verstöße der Konzernsicherheit gegen das Fernmeldegesetzt von Uwe Schönborn, Leiter der Unternehmenssicherheit, in Kenntnis gesetzt wurde. Am darauffolgenden Tag beauftragte Obermann Chefjustiziar Manfred Balz mit der Aufklärung - dieser erklärt am 26. August 2007, Konzernsicherheitschef Harald Steininger habe ausgesagt, Verbindungsdaten von T-Mobile würden regelmäßig widerrechtlich mit Wettbewerbern ausgetauscht.
Obermann warnt vor "Beeinträchtigung in der Öffentlichkeit"
Kurz darauf, am 30. August 2007, findet ein Gespräch zwischen Obermann und dem damaligen Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel statt, in dem Erstgenannter zugibt, es handele sich "mutmaßlich" um einen "Verstoß gegen ein Strafgesetz durch die handelnden Personen, wobei mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis ein für unser Haus, sein Geschäft und seine Zuverlässigkeit zentral bedeutsames Rechtsgut und Grundrecht verletzt wurde". Der T-Mobile-Chef befürchtet, "die Sachverhalte könnten uns auch in der Öffentlichkeit schwer beeinträchtigen. Der Kreis der Mitwisser ist inzwischen bereits recht groß. Mit einer Information der Öffentlichkeit muss daher jederzeit gerechnet werden".
Strafanzeige erst neun Monate später
Die letzten Zweifel räumt Chefjustiziar Balz dann Anfang September 2007 aus, als er in einem vertraulichen Bericht erklärt: "Dass im fraglichen Zusammenhang jedenfalls die Mobilfunkverbindungsdaten einer Vielzahl von Einzelpersonen unter strafbarem Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis als Erkenntnisquellen herangezogen wurden, ist durch Beweismittel, welche extrem vertraulich sichergestellt sind, objektiv belegt." Nichtsdestotrotz stellt der Bonner Konzern erst am 14. Mai Strafanzeige - kurz vor dem entlarvenden "Spiegel"-Bericht.
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