Der Münchener Patentverwalter IP-Com hatte den Smartphonehersteller HTC bereits Anfang März 2009 verklagt. Grund war eine Patentstreitigkeit. IP-Com wollte von HTC einen Verkaufsstopp der beliebten Smartphones erzwingen, sollte der taiwanische Handy-Hersteller sich nicht auf IP-Com zubewegen. Dies ist nicht geschehen. Im Gegenteil, HTC zweifelt auch weiterhin an, dass das fragliche Patent überhaupt gültig ist.
Verfügung ausgesetzt
Jüngst hatte IP-Com eine Verfügung gegen HTC erwirkt. Diese wurde nun vom Berufungsgericht ausgesetzt, wie "sueddeutsche.de" heute meldet. Demnach werden in vier Wochen beide Unternehmen nochmal vorgeladen.
Patent oder kein Patent
HTC bleibt indes bei der Haltung, dass das streitbare Patent weder durch den Vertrieb von HTC-Smartphones in Deutschland verletzt wurde, noch überhaupt gültig sei. IP-Com beruft sich dagegen auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Februar 2009 (Aktenzeichen 7 O 94/08), wonach das Patent für alle UMTS-Handys notwendig sein soll.
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