Im französischen Elsass wurde die Klage einer 44-jährigen Anwohnerin abgewiesen, die ihre Wohnung und damit sich selber vor der Mobilfunkstrahlung eines nahgelegenen Mobilfunkmasten schützen wollte. Grund für die Klage gegen eine Straßburger Wohnungsgesellschaft sei ihre Überempfindlichkeit gegen Elektrosmog.
Hintergrund
Die Frau hatte aufgrund einer Krankheit Metall-Implantate in ihr Gesicht eingepflanzt bekommen, die Störungen wie Ohrensausen, Nackenschmerzen oder Vibrationen ausgelöst hätten. Um die Gesundheitgefährdung nachzuweisen, sind dem Gericht ärztliche Ateste vorgelegt worden, die jedoch keine gesundheitliche Einschränkung oder Überempfindlichkeit gegenüber Mobilfunkstrahlen beweisen konnten. Aufgrund der fehlenden Beweise lehnte das Gericht die Klage ab.
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Versteh das eh alles nicht... Auf der einen Seite veschweren sich die Leute doch immer dass die Netzabdeckung in manchen Gebieten, grade auf dem Land, recht schlecht ist und dann wehren sie sich wehemend gegen neue Masten die die Probleme doch beheben würden...