Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in seinem jüngsten Urteil (Az. 12 C 52/08) der Anklage eines dreifachen Familienvaters Recht gegeben. Dieser hatte gegen eine Rechnung über ein Jamba-Klingelton-Abo geklagt, das seine Tochter ohne sein Wissen mit seinem Handy abgeschlossen hatte.
Vertrag nicht rechtswirksam
Generell hat das Gericht entschieden, dass Klingelton-Abos, die Minderjährige über den Mobilfunkvertrag der Eltern abschließen, nicht rechtsgültig sind - dies gilt, solande der Vertrag nicht auf den Namen des Kindes läuft. Interessant könnte dieses Urteil - gegen das keine Berufung eingelegt werden kann - auch für andere Betroffene sein, die umgehend ihr Recht auf Widerspruch prüfen sollten.
Vater klagte nach erfolglosem Widerspruch
Ein aus Mönchengladbach stammender Familienvater hatte seinen drei Kindern zum Zwecke der ständigen Erreichbarkeit je ein Handy mit Laufzeitvertrag zur Verfügung gestellt. Ohne sein Wissen abonnierte seine Tochter dann einen Jamba-Klingelton-Dienst. Als der Widerspruch des Vaters gegen die Rechnung fruchtlos blieb, zog er vor Gericht und klagte.
Jamba macht es sich zu einfach
In dem Urteil des Gerichts heißt es, dass durch die Handlung der Tochter kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen sein könnte, da hierfür die Zustimmung des Vaters vorausgesetzt sein müsste. Der deutsche Klingelton-Anbieter mache es sich zu einfach, wenn er bei einem anonymen Vertragsabschluss per SMS auf die problemlose Abbuchung der Mobilfunkrechnung vertraue.
Highlights auf inside-handy.de:
...klagen die Leute Jamba so den Arsc... :cursing: weg das die sich davon nie wieder erholen !!!
mfG Alex
Jamba lebt ja quasi von den Teenies, die sich die Klingeltöne herunterladen. Kaum jemand, der über 16 ist, ist glaube ich so dumm, um bei Jamba irgendetwas zu bestellen.
Kann man nur hoffen, dass Jamba bald ein Ende hat.