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Handyverbot am Steuer gilt auch für Navi-Funktion

Urteil des Amtsgerichts Bonn durch OLG Köln bestätigt

vom 15.07.2008 (1)

Das Handyverbot am Steuer von Autos gilt auch für die Fälle, in denen das Mobiltelefon als Navigationsgerät genutzt wird. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem heute veröffentlichten Urteil erläutert, dass das Nutzungsverbot alle Funktionen einschließt. Das OLG lehnte damit die Beschwerde eines Autofahrers ab, der vom Amtsgericht Bonn zur Zahlung von 70 Euro Bußgeld verurteilt worden war.

Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung 

Eine Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt stellt einen Verstoß gegen Paragraph 23 Absatz 1 der Stravenverkehrsordnung dar. Nach Ansicht der Richter bezieht sich dieser Praragraph nicht nur auf das Telefonieren oder das Versenden von SMS, sondern auch auf die weiteren Funktionen des Mobiltelefons. Das verhängte Bußgeld und der Eintrag eines Punktes in das Flensburger Verkehrsregister ist damit rechtmäßig.

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Quelle: OLG Köln |Bildquelle: Nokia | Autor: CK

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21.07.2008, 22:47 Uhr
mobiles
Das wissen wir doch schon lange.
Sich dagegen beschweren ist doch unnötig - wie kommt man auf solche eine Idee?

Die Situation dabei erwischt zu werden ist doch unbedeutend selten. ;)
Kommt im Jahr vielleicht ein oder zwei Mal vor - das würde dann so um die 140€ im Jahr kosten. Das kann man sich doch leitsten :D

Gruss,
mobiles


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Kommentare: 4

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