Im Jahr 2008 führen mehrere Bundesländer gesetzliche Regelungen ein, die es den Justizbehörden erlauben, in Gefängnissen so sogenannte Mobilfunkblocker einzusetzen. Die Geräte verhindern unerlaubte Handy-Gespräche der Insassen. Die Mobilfunkblocker erzeugen ein Störsignal, das die Signale der Handynetze überlagert und produzieren so ein künstliches Funkloch.
Störfelder
Problematisch ist, dass eine punktgenaue Abgrenzung der Störfelder technisch kaum möglich und mit einer Beeinträchtigung des Mobilfunkverkehrs außerhalb des Gefängnisareals zu rechnen ist.
Notrufe werden verhindert
Durch Störsender würden zudem keine Notrufe mehr abgesetzt werden können und auch Justizangestellte könnten ihr Mobiltelefon dann ebenfalls nicht mehr nutzen. Darüber hinaus können die Gefangenen auf andere Geräte ausweichen. So werden beispielsweise handelsübliche Sprechfunkgeräte oder manipulierte Minisender nicht durch einen Handy-Blocker eingeschränkt.
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