Mobilfunk Magazin
![]() | Januar 2010 | WissenGesetzliche Neuerungen in der Telekommunikation für das Jahr 2010 |
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![]() Änderung der Preisangaben für 0180-Rufnummern Die Preisangaben für 0180-Servicerufnummern werden transparenter und verständlicher. Nach der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen die Anbieter neben der Preisangabe für Anrufe aus dem Festnetz künftig auch den Höchstpreis für Gespräche aus dem Mobilfunknetz angeben. Die Informationen erscheinen zum Beispiel bei Gewinnspielen im Fernsehen oder in Werbematerial von Unternehmen. Die Höchstsätze für 0180-Nummern dürfen laut TKG bei Gesprächen aus dem Festnetz bei höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf liegen. Bei Gesprächen aus den Mobilfunknetzen dürfen die Preise maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen. Bildquelle: Pixelio.de | Fotografin: Stephanie Hofschläger
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